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Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – Kurz zusammengefasst

 

Gilt ab 20. Januar 2027


Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie und ist als Verordnung direkt in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig

(keine nationale Umsetzung mehr nötig).

 

 

Was ist neu?

  • Cybersecurity wird verpflichtend
  • Maschinen müssen gegen digitale Manipulation geschützt sein.
  • Sicherheitsrelevante Software und Vernetzung werden explizit berücksichtigt.
  • KI und autonome Systeme
  • Maschinen mit selbstlernenden oder autonomen Funktionen werden stärker reguliert.
  • Digitale Dokumentation erlaubt
  • Betriebsanleitungen dürfen grundsätzlich digital bereitgestellt werden (mit Ausnahmen für Verbraucherprodukte).
  • Erweiterter Maschinenbegriff
  • Auch Software, Sicherheitsbauteile und vernetzte Systeme fallen stärker in den Geltungsbereich.
  • Strengere Anforderungen bei Hochrisiko-Maschinen
  • Bestimmte Maschinenarten benötigen weiterhin eine verpflichtende Konformitätsbewertung durch eine notifizierte Stelle.
     

    Warum ist das wichtig?

    Die neue Verordnung trägt der zunehmenden Vernetzung von Maschinen (IT/OT) Rechnung und verankert Cybersecurity erstmals verbindlich im Maschinenrecht.

 

 

Fazit

 

 

Die neue Maschinenverordnung bringt:

  • Mehr Klarheit
  • Mehr Sicherheit
  • Mehr Fokus auf Digitalisierung und Cyberrisiken

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Produkte und Prozesse den neuen Anforderungen entsprechen – insbesondere bei vernetzten oder softwarebasierten Maschinen.